Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis teilt die Behörde Ihnen die Gründe für die Zweifel an Ihrer Eignung zum sicheren Führen eines Fahrzeuges mit.
Um diese Zweifel auszuräumen, ordnet die Behörde in bestimmten Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung an. Die MPU bietet Ihnen die Chance, die Zweifel an Ihrer Eignung auszuräumen.
Zweifel an der Fahreignung, die zur MPU führen, sind z.B.:
- erstmalige Alkoholauffälligkeit mit 1,6 Promille oder mehr
- wiederholte Alkoholauffälligkeit (auch mit niedrigen Promillewerten)
- Drogenauffälligkeiten (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
- wiederholte schwerwiegende Verkehrsauffälligkeiten (ab 8 Punkten in Flensburg)
- wiederholte Auffälligkeiten während der Probezeit
- Straftaten (mit und ohne Bezug zum Straßenverkehr)
Die MPU zu bestehen ist keine Glückssache, sondern das Ergebnis einer umfassenden Aufarbeitung der individuellen Geschichte und der daraus abgeleiteten Veränderungen.
Eine gute Vorbereitung erhöht somit die Chance, auf Anhieb die MPU zu schaffen, deutlich.
Nutzen Sie deshalb bereits Ihre Sperrfrist, um gleich beim ersten Versuch Erfolg zu haben.